Mit dem all4cad-Blog
immer bestens informiert
Grundsätzlich gilt:
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen und versenden.
Dabei gelten folgende Übergangsfristen:
In unserem Glossar gibt es noch mehr Infos zur E-Rechnung
Für Rechnungssteller sollte es stets oberste Priorität sein, den Zahlungsprozess für ihre Kunden so unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Kein Unternehmen möchte riskieren, dass Zahlungen ausbleiben, weil das Rechnungsformat vom Empfänger nicht verarbeitet werden kann.
Wir empfehlen daher, ab dem 01.01.2025 weiterhin das gewohnte PDF-Format zu verwenden und dieses optional durch eine E-Rechnung im XRechnung oder ZUGFeRD-Format zu ergänzen.
Die verpflichtende Umstellung auf elektronische Rechnungen bringt einige Hürden mit sich:
Unsere Lösung mit erp4cad:
Durch die nahtlose Integration der E-Rechnung in bestehende Unternehmensabläufe, lassen sich die neuen Anforderungen umsetzen, ohne den betrieblichen Ablauf zu stören.
erp4cad erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben für die elektronische Rechnungsstellung und sorgt für eine strukturierte und sichere Datenübertragung.
Jetzt informieren und Kontakt aufnehmen!